Die neue Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeit wird für Unternehmen in der EU zunehmend zur Pflicht – und der Mittelstand bildet da keine Ausnahme. Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet die EU viele Unternehmen, darunter auch mittelständische, zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit. Diese Richtlinie setzt hohe Anforderungen an Transparenz und Qualität der Informationen über umwelt-, soziale und governance-bezogene (ESG) Themen. Für mittelständische Unternehmen ist es wichtig, die Anforderungen und den Aufbau der CSRD zu verstehen, um frühzeitig eine effektive Berichterstattung zu implementieren und die neuen Vorgaben als Chance für verantwortungsvolles und nachhaltiges Wachstum zu nutzen. Zudem können sich Zulieferer und Handelspartner, die bereits eine strukturierte ESG-Datenerfassung aufgebaut haben, als bevorzugter Partner in der Wertschöpfungskette etablieren.
Was ist die CSRD und warum ist sie relevant?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde 2022 auf europäischer Ebene verabschiedet und ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Aktuell wird diese auf nationaler Ebene in Gesetze gegossen und tritt so schrittweise in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Während die NFRD nur große und börsennotierte Unternehmen verpflichtete, erweitert die CSRD den Kreis auf große Kapitalgesellschaften und börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche nach dem speziell entworfenen Standard LSME berichten müssen (siehe begleitende Artikel). Ziel ist es, mehr Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit zu schaffen, um so Investoren, Geschäftspartner und Kunden fundierte Entscheidungen zu ermöglichen und die CSRD als Chance für den Mittelstand zu etablieren.
Für mittelständische Unternehmen bedeutet dies, dass eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie nicht mehr nur „nice-to-have“ ist, sondern ein fester Bestandteil der Berichterstattung und Unternehmensführung werden muss. Durch den gezielten Einsatz von Nachhaltigkeitsinformationen können Unternehmen ihre Marktposition verbessern, Vertrauen bei Stakeholdern aufbauen und neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen.
Der Aufbau der CSRD: Welche Informationen sind erforderlich?
Die CSRD zielt darauf ab, dass Unternehmen zu ökologischen, sozialen und Governance-Themen Bericht erstatten. Die Einhaltung dieser ESG-Kriterien wird in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) detailliert festgelegt, die den Aufbau der Berichterstattung und die inhaltlichen Anforderungen definieren. Zu den Hauptthemen gehören:
- Allgemeine Angaben: Unternehmensaufbau, Governance-Strukturen, Businessmodell und weitere übergreifende Angaben.
- Umwelt: Treibhausgasemissionen, Ressourcennutzung, Auswirkungen auf Biodiversität und Klimaziele.
- Soziales: Arbeitsrechte, Diversität, Gesundheit und Sicherheit, Menschenrechte.
- Governance: Unternehmensführung, Ethik, Antikorruptionsmaßnahmen und Risikomanagement.
Ein wichtiger Bestandteil der CSRD ist das Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit. Hierbei müssen Unternehmen die Berichterstattung so aufbauen, dass sie sowohl den Einfluss von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen (Outside-in-Perspektive) als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-out-Perspektive) darstellt.
Inhalte der CSRD im Detail
Die CSRD stellt besonders hohe Anforderungen an die Offenlegung umwelt-, sozialer und Governance-relevanter Informationen, und die Inhalte sind umfangreich. Für mittelständische Unternehmen ist es entscheidend, diese Vorgaben detailliert zu verstehen und in die Praxis umzusetzen, sich jedoch nicht zu sehr im Detail zu verlieren.
- Scope 1: Direkte Emissionen, z. B. aus der Produktion oder Nutzung eigener Fahrzeuge.
- Scope 2: Indirekte Emissionen durch den Verbrauch von zugekaufter Energie wie Strom.
- Scope 3: Emissionen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette entstehen, einschließlich Lieferanten, Geschäftsreisen und Transport.
Diese detaillierte Berichterstattung über den CO₂-Fußabdruck hilft Unternehmen, Emissionen gezielt zu senken und effizienzsteigernde Maßnahmen zu erkennen. Besonders Scope 3 kann dabei eine Herausforderung darstellen, da er eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern erfordert, um die nötigen Daten zu sammeln.
Die Zeitleiste der CSRD: Wann müssen Unternehmen handeln?
Die CSRD wird stufenweise eingeführt:
- Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen, müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 nach der CSRD berichten.
- Große Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren, müssen ab 2025 beginnen.
- Für börsennotierte KMU, die bisher ebenfalls ausgenommen waren, gilt die Berichterstattungspflicht nach LSME ab 2026.
Handelspartner und Unternehmen, die nicht direkt berichtspflichtig sind, sollten dennoch Vorteile aus einer freiwilligen Auseinandersetzung mit den CSRD-Vorgaben ziehen. Indem sie ESG-Daten erheben und strukturiert verfügbar machen, können sie die Erwartungen großer, berichtspflichtiger Kunden erfüllen und als verlässliche und nachhaltige Partner auftreten. Das stärkt die Position innerhalb der Lieferkette und kann langfristig zu neuen Geschäftschancen und einer höheren Wettbewerbsfähigkeit beitragen – CSRD als Chance für den Mittelstand!
Praktische Umsetzung: So bereitet sich der Mittelstand auf die CSRD vor
Für mittelständische Unternehmen, die erstmalig Berichtspflichten erfüllen müssen, ist die Umstellung eine große Aufgabe. Die Vorbereitung kann jedoch in folgenden Schritten strukturiert werden:
- Aufbau eines Nachhaltigkeitsteams: Die Etablierung eines internen oder externen Teams zur Umsetzung der CSRD-Vorgaben ist ein sinnvoller Start. Dieses Team kann die einzelnen Berichtsbereiche koordinieren, Daten sammeln und die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens gestalten.
- Datensammlung und Monitoring: Um die Berichterstattung sicherzustellen, ist es notwendig, interne und externe Datenquellen für Umwelt, Soziales und Governance zu identifizieren und zu sammeln. Das kann z. B. die Einführung eines ESG-Reporting-Tools umfassen, das Unternehmen bei der Datenverwaltung und -auswertung unterstützt. Besonders beim Erfassen von Scope-3-Emissionen lohnt es sich, frühzeitig mit Partnern und Lieferanten zu kommunizieren.
- Frühzeitige Implementierung von Prüfverfahren: Da die CSRD die externe Überprüfung der Berichte fordert, sollten Unternehmen darauf achten, dass alle Daten korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Hier kann ein Vorab-Audit helfen, um Lücken in der Datenerfassung und -strukturierung aufzudecken und Schwachstellen zu identifizieren.
- Schulung und Kommunikation im Unternehmen: Nachhaltigkeit sollte Teil der Unternehmenskultur werden. Schulungen und interne Kommunikation helfen, das Bewusstsein für die Berichtsanforderungen und ESG-Themen zu fördern und die Umsetzung zu erleichtern. Auch Mitarbeitende sollten die Bedeutung und den Nutzen der neuen Standards kennen, um die Ziele gemeinsam zu erreichen.
Fazit: Die CSRD als Chance für den Mittelstand
Die neuen CSRD-Vorgaben mögen zunächst als Herausforderung erscheinen, bieten mittelständischen Unternehmen jedoch auch die Möglichkeit, sich als nachhaltige und verantwortungsvolle Akteure im Markt zu positionieren. Mit einer gezielten Vorbereitung und klaren Berichtsstrukturen kann der Mittelstand die neue Transparenz als Wettbewerbsvorteil nutzen und sich für die Zukunft rüsten. Verschiedene ESG-Plattformen, wie beispielsweise MetriBo, bietet für jeden Schritt umfassende Unterstützung bei der praktischen Umsetzung. Vom Aufbau des ESG-Datenmanagements bis zur Vorbereitung des Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD gibt es passende und effiziente ESG-Tools, Schulungen und persönliche Beratung entwickelt, um Unternehmen effektiv zum Ziel zu bringen und CSRD als Chance für den Mittelstand zu gestalten.